hausordnung
Für einen möglichst reibungslosen, sicheren und harmonischen Ablauf des Schulbetriebes braucht es Regelungen, die für die gesamte Schulgemeinschaft verbindlich sind. Da aber nicht jedes Detail des täglichen Zusammenlebens geregelt werden kann und soll, sind alle zum eigenverantwortlichen Handeln angehalten.
Ziele dieser Hausordnung sind:
- Erhaltung und Schonung von Gebäude und Einrichtung
- Sicherheit und Schonung des persönlichen Eigentums
- Sauberkeit und Hygiene
- sparsamer Umgang mit Ressourcen
- Mülltrennung
- Unterstützung für den Unterrichtsablauf
Grundprinzipien sind:
- Identifikation mit dem Gymnasium Feldkirch als Arbeits- und Bildungsstätte
- Einhaltung des Verursacherprinzips
- Bereitschaft aller Beteiligten, Regeln einzuhalten und zu einem positiven Arbeitsklima beizutragen
Schüler:innen dürfen das Gebäude ab 7:20 Uhr durch die Zentralgarderobe mit Hausschuhen betreten. Die gesetzlich vorgeschriebene Frühaufsicht sperrt um 7:45 Uhr die Klassen auf.
Nach dem Läuten halten sich Schüler:innen in ihren Klassen auf. Zum Unterricht in den Sonderräumen finden sich die Schüler:innen rechtzeitig ein.
Verspätet sich ein/e Lehrer/in um mehr als 5 Minuten, meldet der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat.
Nach der letzten Unterrichtsstunde eines Schultages in der Klasse wird aufgestuhlt und der Klassenraum wird in geordnetem Zustand verlassen (Müll aufgeräumt, Fenster geschlossen, Beamer ausgeschaltet, Lichter gelöscht).
Die Lehrperson sperrt die Klasse ab.
In den kleinen Pausen, in der großen Pause oder während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit Genehmigung und mit Schuhen verlassen werden (§2 Abs. 4 Schulordnung).
Die Pausenhöfe sind während der großen Pause bei trockenem Wetter mit Hausschuhen benutzbar.
Mit Ausnahme von Flaschen dürfen Automatengetränke nur im Erdgeschoß außerhalb von Klassen und Sonderräumen konsumiert werden. Getränke dürfen nicht in den Turnhallentrakt und in die Sonderräume mitgenommen werden.
In der Mittagspause halten sich die Schüler:innen in der Aula, in der Bibliothek oder in den Lernklassen im Erdgeschoß oder bei trockenem Wetter im Freien auf. Schüler:innen der Oberstufe ist zusätzlich der Aufenthalt in der eigenen Klasse erlaubt. Sondergenehmigungen für Turnhallen oder Sonderräume sind den Aufsichtsführenden zu melden. Das Mittagessen der Kantine wird im Aulabereich zu sich genommen, die eigene Jause darf von Schüler:innen der Oberstufe in den Klassen konsumiert werden, auf Sauberkeit ist zu achten. Bei Missachtung der Hausordnung werden Klassen zugesperrt, die Mittagspause wird in der Aula verbracht.
Beim Buffet ist geordnetes Anstehen notwendig.
Lagern und Konsumieren von Energy-Drinks auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt.
Rollerskating, Skateboarding, Ball- und Fangspiele sind im Schulgebäude aufgrund der Verletzungsgefahr verboten.
Die Schüler:innen betreten das Schulgebäude ausschließlich über die Zentralgarderobe im Keller, wo die Straßenschuhe gegen Hausschuhe gewechselt werden: Hausschuhe sind Schlüpfer oder leicht wechselbare offene Schuhe ohne Schnürsenkel (keine Turn- oder Sportschuhe).
Für das Deponieren von Gegenständen (Schuhe, Bekleidung) werden verschließbare Garderobenkästen zur Verfügung gestellt. Die Schule übernimmt keine Haftung für darin gelagerte Gegenstände.
Die Turnhallen dürfen nur mit geeigneten Hallenschuhen, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden, betreten werden.
Während der regulären Unterrichtszeit (besonders in der 5. Stunde) ist die Benutzung des ostseitigen Pausenhofes nicht gestattet.
Schüler:innen halten sich in Freistunden nur im Aufenthaltsraum, der Zentralbibliothek oder bei trockenem Wetter auf dem Pausenhof vor dem Haupteingang auf.
Die Festlegung der Sitzordnung und die Ausgestaltung der Klassen erfolgen im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand.
Zwei Klassenordner:innen werden pro Woche vom Klassenvorstand eingeteilt. Diese sind für die Einhaltung der Ordnung in der Klasse verantwortlich (Checkliste).
Die Einrichtung ist schonend zu behandeln. Schäden sind im Sekretariat zu melden. Fremdgeräte wie Mikrowellengeräte, Radios, Wasserkocher usw. sind verboten. Bei fahrlässiger Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtung kommt der/die Schüler:in selbst für die Reinigung bzw. Reparatur auf.
Bei Abwesenheit der Klasse wird der Klassenraum abgesperrt.
Gemäß Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz herrscht auf dem Schulgelände Rauchverbot. Zigaretten, E-Zigaretten, Vaporizer, Snus, Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte sind verboten.
Entschuldigungen sind vom Schüler/von der Schülerin bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs mitzubringen. Sofern man aus vorhersehbaren gerechtfertigten Gründen (§ 45 SchUG) nicht am Unterricht teilnehmen kann, wird dies vorher dem Klassenvorstand mitgeteilt. Bei längerer Verhinderung (ab dem 3. Tag) muss die Schule mündlich oder schriftlich verständigt werden. Der Klassenvorstand kann für das Fernbleiben ein ärztliches Attest verlangen.
Der Klassenvorstand oder eine Lehrperson können das Nachholen versäumter Pflichten in der unterrichtsfreien Zeit anordnen.
Versäumte Schularbeiten können auch in der unterrichtsfreien Zeit nachgeschrieben werden.
Laut § 47 SchUG bestehen in folgender Reihenfolge verschiedene Sanktionsmöglichkeiten:
- Zurechtweisung durch Aufsichtsperson (z.B. Lehrperson, Schulwart, Direktor)
- Aufträge zur Wiedergutmachung von Fehlverhalten oder Beschädigungen
- Eintragungen im Klassenbuch
- Meldung bei Klassenvorstand, Direktor, Verständigung der Erziehungsberechtigten
- Klassenkonferenz, Verwarnung durch Direktor
- Versetzung in Parallelklasse
- Antrag auf Ausschluss von der Schule
Müll sollte möglichst vermieden werden. Abfälle werden getrennt entsorgt (Behälter in den Klassen, Müllstationen auf den Gängen).
Auswärts erworbene Einwegverpackungen (z.B. große PET-Flaschen, Dosen, Verpackungsmaterial oder Kartons von Fast Food) dürfen nicht in der Schule bzw. auf dem Schulareal entsorgt, sondern müssen von den Konsument:innen mitgenommen und ordnungsgemäß beseitigt werden.
Alle Schüler:innen sind zur schonenden Behandlung des Eigentums der Mitschüler:innen und der Schule verpflichtet. Alle Beobachtungen vermutlicher Verstöße gegen das Eigentumsrecht der Schüler:innen oder der Schule sollen unverzüglich gemeldet werden. Für entstandene Schäden haben die Verursacher:innen selbst aufzukommen.
Die Garderobenräume bei den Turnhallen werden von den Turnlehrer:innen bei Unterrichtsbeginn nach außen versperrt.
Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen, auch Spielzeugwaffen, Laserpointer, Knallkörper) ist verboten.
Für persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sollen im Sinne eines verantwortungsbewussten und förderlichen Umgangs im Unterricht genutzt werden, wenn die Lehrperson dies für sinnvoll erachtet. Die Verwendung mobiler Endgeräte als Unterrichtsmittel liegt im Ermessen der Lehrperson.
- Unterstufe: Abgesehen von der obigen Nutzung im Unterricht ist die Verwendung von Handys, Tablets oder ähnlichen Geräten im Gebäude untersagt, um die Lernkonzentration nicht zu stören und die persönliche Kommunikation in den Freistunden und Pausen zu fördern. Bei Smartphones wird der Flugmodus aktiviert. Für eine allfällige Nutzung für schulische Zwecke außerhalb des Unterrichts wird Rücksprache mit einer Lehrperson gehalten.
Mit elektronischen Geräten zu erledigende Hausübungen dürfen in der Mittagspause oder in Freistunden in der Aula im Erdgeschoß sowie zu den Öffnungszeiten in der Bibliothek gemacht werden.
- Oberstufe: In der Oberstufe ist die Nutzung elektronischer Geräte im eigenen Klassenraum in der unterrichtsfreien Zeit für schulische Zwecke gestattet.
Notwendige wichtige Telefongespräche können auf dem Pausenhof geführt werden.
Werden elektronische Geräte in einer der Hausordnung widersprechenden Form verwendet, dürfen sie von Lehrpersonen bis zum Ende des Unterrichtstages in Gewahrsam genommen werden.
An den Klassen-PCs werden Zugänge für Schüler:innen eingerichtet. Die Nutzung dieser Geräte für den Unterricht ist nur mit Erlaubnis möglich.